Jeder Mensch ist im Laufe seines Lebens mit Problemen und schwierigen Situationen konfrontiert. Das können Verlusterlebnisse, zwischenmenschliche Konflikte,
Probleme am Arbeitsplatz, körperliche Beschwerden oder traumatische Ereignisse sein. Häufig können diese schwierigen Lebensphasen ohne professionelle Hilfe bewältigt
werden, da die menschliche Psyche über beachtliche Selbstheilungskräfte verfügt.
Manchmal
gelingt es jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen nicht, aus eigener Kraft oder durch Gespräche mit vertrauten Menschen die
Probleme zu lösen und es entwickeln sich psychische Symptome wie z.B. Schlafstörungen, anhaltende Niedergeschlagenheit, Ängste und Panikattacken, Rückzugsverhalten, Zwangshandlungen o.ä. In
diesem Fall kann es sinnvoll sein eine Psychotherapeut*in aufzusuchen und in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob eine Behandlung ratsam ist.
Meine Leistungen werden von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, der Bundeswehr sowie von den gesetzlichen Unfallversicherungen ("Berufsgenossenschaften") anerkannt, sofern die Indikation für eine Psychotherapie besteht.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider nicht abrechnen.
Im Vorfeld
Informieren Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Privaten Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird. Hier hat jede Kasse- auch abhängig von Ihrem Vertrag - eigene Regelungen.
Erstgespräch/Probatorische Sitzungen
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für Erstgespräch bei mir. Wenn Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf meiner Mailbox, ich rufe Sie dann baldmöglichst zurück.
Die ersten 5 Sitzungen ("Probatorik") dienen dazu, sich kennenzulernen, die Indikation für eine Psychotherapie zu klären, eine Diagnose zu stellen und mögliche Therapieziele festzulegen.
Wenn Sie möchten, können Sie Behandlungsberichte vorangegangener ambulanter oder stationärer Therapien mitbringen.
Therapiebeantragung
Wenn wir uns nach den probatorischen Sitzungen für eine psychotherapeutische Behandlung entscheiden, muss bei der Krankenkasse/Beihilfe in der Regel ein Therapieantrag gestellt werden. Auf Anfrage erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare.
Abrechnung
Privatversicherte erhalten von mir eine Rechnung, die bei den entsprechenden Kostenträgern eingereicht werden können.
Die Kosten für die Therapie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung werden direkt vom mir mit den Unfallkassen abgerechnet.
Wenn Sie die therapeutischen Angebote als Selbstzahler*in wahrnehmen betragen die Kosten für eine Therapiestunde (á 50 Min) 110,- Euro.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein Doppelstunden durchzuführen (z.B. bei Expositionen in der Angst- oder Zwangstherapie oder bei EMDR-Behandlungen).
Ich biete Therapiestunden auch per Video-Schaltung an.
Bei Bedarf können Bezugspersonen in die Einzelgespräche mit einbezogen werden.